Sprungziele
Inhalt
Datum: 02.05.2024

Benutzung lauter Gartengeräte

Damit aus dem Gerätelärm im Garten kein Krach mit der Nachbarschaft wird, hat der Gesetzgeber bestimmte Regeln festgeschrieben.

Motorsägen, Rasentrimmer, Rasenmäher und andere, in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung genannte Geräte und Maschinen dürfen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden.

An Werktagen gelten grundsätzlich diese Nutzungszeiten:

Rasenmäher, Rasentrimmer- und kantenschneider sowie Hochdruckwasserstrahlmaschinen werktags
von 07:00 bis 20:00 Uhr
Freischneider, Grastrimmer- und kantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler

werktags
von 09:00 bis 13:00 Uhr
von 15:00 bis 17:00 Uhr 

Der Fachdienst Ordnung weist darauf hin, dass der Lärmschutz für viele Bürger*innen sowie Gäste unserer Stadt sehr wichtig ist. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte jeder auf die Ruhebedürfnisse anderer Rücksicht nehmen und sich an die vorgeschriebenen Nutzungszeiten halten.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Fabian Leinpinsel unter der Telefonnummer 05733/924-126.

nach oben zurück